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Polen: Totalüberwachung durch Polizei-Gesetz?

Es passt die Faust aufs Auge: die Regierung greift die Demokratie an, kontrolliert die Presse und will jetzt die totale Überwachung der polnischen Bürger - so die Argumentation der Opposition. Aber was hat es wirklich auf sich mit dem neuen Gesetz über die Polizei?

Es passt die Faust aufs Auge: die Regierung greift die Demokratie an, kontrolliert die Presse und will jetzt die totale Überwachung der polnischen Bürger - so die Argumentation der Opposition. Aber was hat es wirklich auf sich mit dem neuen Gesetz über die Polizei?

Abhörrekord 2014 in Polen

Am 30. Juli 2014 entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste in Bezug auf die Abhöraktivitäten zu weit gingen. Im Jahr 2014 beispielsweise gingen über 2 Millionen Anfragen nach Verbindungsdaten an Mobilfunkanbieter - eine rekordverdächtige Menge im EU-weiten Vergleich. Die Anbieter mussten die Daten übergeben, es gab keinen Widerspruch, keine gerichtliche Kontrolle. Das Verfassungsgericht setzte der damals noch regierenden Koalition aus Bürgerplattform (PO) und Polnischer Volkspartei (PSL) eine Frist von 18 Monaten, um das Gesetz zu ändern. Diese läuft im Februar 2016 ab.

Verfassungsgericht fordert Änderungen

Das Verfassungsgericht forderte unter anderem, eine feste Frist zu setzen, nach denen eine Forderung nach Daten nicht mehr möglich sein sollte - bisher konnte die Frist von drei Monaten immer wieder verlängert werden. Weiterhin verlangten die Richter eine gerichtliche Kontrolle der Datenanfragen. Zusätzlich sollte der Gesetzgeber einen expliziten Katalog von Straftaten erstellen, sodass es nur noch in bestimmten Verdachtsfällen erlaubt sein sollte, Mobilfunkverbindungen zu überwachen.

Bürgerplattform ist vorsichtig - gebranntes Kind…

In der gesetzten Frist für die Gesetzesänderung beschäftigte sich die PO-PSL-Regierung die meiste Zeit nicht mit dem Thema. Sie wollte es möglichst umgehen. Denn bei der Ratifizierung des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Jahr 2012 hatte sie die öffentliche Reaktion unterschätzt. Amnesty International hatte ACTA als problematisch in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre, auf die Informations- sowie Meinungsfreiheit bezeichnet.

Massenproteste in Polen für Tusk irrelevant, EU-Meinungen wichtig

Im Januar und Februar 2012 kam es in Polen zu Massenprotesten, deren Ausmaße an die Solidarność der 1980er Jahre erinnerten. Doch Donald Tusk hatte das Abkommen schon unterschrieben. Er sagte, dass eine Regierung, die sich von Forderungen einer Gruppe umstimmen lasse, gleich zurücktreten könne. Polen war eines der ersten Länder, in denen Bürger gegen ACTA protestierten. Nach zwei Wochen, in denen sich auch in anderen EU-Ländern Widerstand bildete, gestand Tusk ein: „Ich hatte nicht recht. Die Argumente haben mich überzeugt.“

Verfassungsgericht ignoriert, weiter abgehört

<p> ignorierte die PO-PSL-Regierung also zunächst das Urteil vom Juli 2014. Aber damit nicht genug: noch nach dem Urteil hörte die Polizei regierungskritische Journalisten und Juristen auf Anordnung der Regierung ab. Denn im Rahmen der Abhöraffäre 2014/15 wurde die Korruption in der PO-PSL-Regierung offenkundig. </p> <p>

<h2>Änderungsversuch in letzter Sekunde - Absicht?</h2> <p>Kurz vor den Wahlen im Oktober 2015 brachte die PO-PSL-Regierung doch noch einen Gesetzesentwurf ein. Wegen der knappen Zeit konnte allerdings nur die erste Lesung stattfinden. Politiker der Bürgerplattform behaupten heute, dass sie damit gerechnet hatten, auch nach den Wahlen weiter zu regieren. Dann wäre es kein Problem gewesen. Das gleiche Argument benutzen sie auch, um zu rechtfertigen, </p> <p>

<p> Das ist mit Blick auf die Umfragewerte zu der Zeit allerdings nicht glaubwürdig. Denn da hatte die Bürgerplattform schon deutlich zugunsten der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verloren.</p> <h2>PiS greift PO-Gesetz mit Veränderungen auf </h2> <p>Die Frist des Verfassungsgerichts läuft im Februar 2016 ab. Unter Zeitdruck griff also die PiS-Fraktion im neugewählten Parlament die Gesetzesvorlage der Bürgerplattform auf. Am 15. Januar verabschiedete der Sejm (die erste Kammer des Parlaments) das Gesetz mit knapper Mehrheit. Das neue Gesetz erfüllt die genannten Forderungen des Verfassungsgerichts: es gibt einen Katalog von Straftaten und gerichtliche Kontrolle. Die Frist, nach deren Ablauf Datenanfragen nicht mehr erlaubt sind, beträgt allerdings 12 Monate und ist damit länger als das Gericht verlangte. Laut der PiS ist das nötig, um gegen Spione, Terroristen und organisiertes Verbrechen zu ermitteln. Allerdings ist die PiS noch einen Schritt weitergegangen.</p> <h2>Erstmals taucht der Begriff „Internetdaten“ auf</h2> <p>Einerseits verändert das Gesetz die Befugnisse der Polizei in Bezug auf Telekommunikationsdaten wie Handynummer, Mobilfunkverbindungen, Standort und IP-Adresse. Die neuen Regelungen gelten jetzt aber für „EDV-Datenträger, Telekommunikationsendgeräte und EDV- und Telekommunikationssysteme.“ Damit reguliert das neue Gesetz auch den Umgang mit „Internetdaten“, von denen bisher noch nicht explizit die Rede war. Die Polizei und die Geheimdienste sollen nach den neuen Regeln auch auf diese Daten zugreifen können. Es geht jedoch weiterhin nur um Metadaten. Nur in Einzelfällen und mit gerichtlicher Erlaubnis kann auf den Inhalt von beispielweise E-Mails zugegriffen werden.</p> <h2>Änderungsanträge: gerichtliche Kontrolle und Verschwiegenheitspflicht</h2> <p>Von Seiten der Opposition kamen einige Änderungsvorschläge. Die Nowoczesna-Fraktion (dt. „Moderne“; ein Ableger der Bürgerplattform) verlangte ohne Erfolg, Gerichte bei jedem Zugriff auf Daten zu unterrichten. Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei bzw. Geheimdienste dem regional zuständigen Gericht jedes halbe Jahr einen Bericht vorlegen müssen.</p> <p>Die Bürgerplattform schlug vor, dass die betroffenen Verdächtigen informiert werden müssten, falls die Ermittler auf Daten stoßen, die unter die anwaltliche oder ärztliche Verschwiegenheitspflicht oder das Pressegeheimnis fallen. Das Gesetz sieht vor, dass Daten, die unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht von Strafverteidigern sowie unter das Beichtgeheimnis fallen, sofort gelöscht werden müssen. In anderen Fällen muss ein Gericht entscheiden, ob die Ermittler sie nutzen dürfen oder löschen müssen.</p> <p>Ein Änderungsvorschlag der Nowoczesna wurde allerdings aufgegriffen. Kleine Telekommunikationsunternehmen müssen den Ermittlern keinen Zugang zu ihren Daten geben, wenn dabei unzumutbare Kosten anfallen.</p> <h2>Kritik aus Zivilgesellschaft verständlich - von der Opposition nicht</h2> <p>Mit Blick auf die kommunistische Vergangenheit Polens ist es nicht verwunderlich, dass die polnische Gesellschaft allergisch reagiert, wenn die Befugnisse der Polizei und Geheimdienste verändert werden. Deshalb ist es schwierig, dabei die Gunst der Wähler zu gewinnen. Die Bürgerplattform ist der Sache aus dem Weg gegangen. Wegen ihre eigenen Untätigkeit scheint ihre Kritik nun scheinheilig.</p> <h2>Benötigte Reform - leider zu schnell zu weit gegangen</h2> <p>Doch auch die PiS muss sich Kritik gefallen lassen. Sie ist die Sache falsch angegangen. Der Vorwurf der totalen Überwachung passt nur zu gut zu einer PiS, die in der Vergangenheit vor allem gefordert hat, gegen Verbrechen hart durchzugreifen, um Recht und Ordnung wiederherzustellen.</p> <p>Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden sollte klar sein, dass Veränderungen bei Polizei und Geheimdiensten einen gut geplanten Reformprozess voraussetzen. Die Bürger selbst müssen eine Diskussion um staatliche Überwachung führen, die Gesellschaft muss den Kompromiss von Sicherheit und Freiheit genau abwägen. Die Zeit dafür war in Polen leider knapp. Gerade deshalb hätte die PiS sich darauf beschränken sollen, zunächst nur die Forderungen des Verfassungsgerichts umzusetzen. Dann hätte sie sich mit der Opposition und Zivilgesellschaft abstimmen und ein umfassende Reform einbringen können.</p> <p>Wie auch schon bei der Causa Verfassungsgericht hat die PiS zwar eine dringend benötigte Reform umgesetzt, aber es mit zu weit reichenden Veränderungen unwahrscheinlich gemacht, dass Oppositionsparteien und zivilgesellschaftliche Organisationen diese akzeptieren. Aber wenn gut die Hälfte der Polen nicht an den Wahlen teil nimmt und die PiS in Umfragen zuletzt solide bei 38% steht, gibt ihr die absolute Mehrheit dann Legitimation dazu?</p> <p>© </p> <p><emphasize>Nikolas J. Schmidt</emphasize>

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